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Ausfuhr von Grundstoffen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 225/2011 der Kommission vom 7. März 2011 wird die Liste der Länder, für die eine Ausfuhrgenehmigung bei erfassten Stoffen der Kategorie 3 erforderlich ist, erweitert. Seit...

Mit der Verordnung (EU) Nr. 225/2011 der Kommission vom 7. März 2011 wird die Liste der Länder, für die eine Ausfuhrgenehmigung bei erfassten Stoffen der Kategorie 3 erforderlich ist, erweitert. Seit dem 28. März 2011 ist für die Ausfuhr von Methylethylketon, Toluol, Aceton und Ethylether nach Afghanistan, Australien und Ghana eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

02.05.2011


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